Digital mit Förderungsmöglichkeiten des BMWi

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert mit dem mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), damit auch diese die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen können und mehr indigitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigteninvestieren.

Wer wird gefördert?

• Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten [Umrechnung Teilzeit in Vollzeitäquivalente].

• Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.

• Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.

• Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Fördermoduls 1: „Investition in digitale Technologien“ Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens (datengetriebene Geschäftsmodelle, KI,Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Drucksowie IT-Sicherheit und Datenschutz).

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben maximal 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusseserfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder –netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme in Modul 1 beträgt 17.000 Euro.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (in Klammern).

• Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 % (40%) Förderquote

• Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 % (35%) Förderquote

• Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 % (30%) Förderquote

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular des BMWi.

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